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Sieg! OLG Düsseldorf gibt mir recht! Keine Abmahnung ohne vorherigen Kontakt!
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also natürlich nicht persönlich mir. oder einem bürger. nein, unternehmen erhalten, wie immer, sonderstatus:
Bindet ein Online-Händler auf der eigenen Website den Hinweis „Keine Abmahnung ohne vorherigen Kontakt“ ein, hat er selbst keinen Anspruch auf Erstattung von Abmahnkosten (Urteil des Oberlandesgerichts Düsseldorf vom 26.01.2016, AZ. I-20 U 52/15).„Keine Abmahnung ohne vorherigen Kontakt“ macht Probleme"